Mitglied im Kollekt Jardín e.V. werden

Mit der Aufnahme in den Kollekt Jardín e.V. erkenne ich die jeweils gültige Satzung sowie die Pflicht zur Zahlung des Beitrages entsprechend den Beschlüssen der Mitgliederversammlung an.

Online-Mitgliedsantrag

    Ja, ich möchte Mitglied im "Kollekt Jardín e.V." werden!

    Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

    Ich habe die Datenschutzerklärung für Mitglieder zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Ich stimme zu, dass meine Formularangaben zum Beitritt gespeichert werden.

    Mitgliedsantrag als PDF

    Alternativ zum Online-Formular kannst Du unseren Mitgliedsantrag auch als PDF herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und per Post an diese Adresse senden:

    Kollekt Jardín e.V.
    Adolf-Braun-Straße 40, 90429 Nürnberg

    Häufige Fragen

    Fördermitgliedschaft: Muss ich ehrenamtlich tätig sein?

    Nein!

    Im Gegensatz zu einem ordentlichen und aktiven Mitglied brauchst du als Fördermitglied nicht ehrenamtlich bei uns mitarbeiten, hast aber auch weniger Mitbestimmungsrechte.

    Falls du aber doch aktiv mitmachen möchtest, kannst du jederzeit zur aktiven Mitgliedschaft wechseln.

    Mitgliedschaft: Muss ich Mitglied im Verein werden, um bei einem Projekt mitzumachen?

    Nein, nicht nötig! Der Unterschied zwischen Aktivisten (Menschen, die bei Kollekt Jardín aktiv sind) ohne Mitgliedschaft und Aktivisten, die „ordentliche“ aktive Vereinsmitglieder sind ist:

    Aktive Mitglieder sind versichert, wenn sie im Rahmen ihrer ehrenamtlichen freiwilligen Tätigkeit Personen- oder Sachschäden verursachen. Eigenschäden sind nicht versichert. Aktive Mitglieder haben ein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Mitglieder unterstützten Kollekt Jardín finanziell durch ihren Mitgliedsbeitrag.

    Mitgliedschaft: Wie kann ich wieder kündigen?

    Um deine Mitgliedschaft im folgenden Jahr nicht fortzusetzen, muss die Kündigung deiner Mitgliedschaft spätestens am letzten Tag des laufenden Jahres in Textform (das heißt schriftlich oder per E-Mail an info@kollektjardin.de) eingehen.

    Bei vorzeitiger Kündigung besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des schon gezahlten Jahresbeitrags.

    Mitgliedschaft: Wo finde ich die aktuelle Satzung des Vereins?

    Die Vereinssatzung wurde 2019 verfasst und wurde in der Gründungsversammlung beschlossen.

    Du findest sie hier: